Zusammenarbeit zwischen IVG Immobilien AG und IVG Institutional Funds GmbH

Zusätzliche Corporate Governance-Prinzipien für die Zusammenarbeit zwischen IVG Immobilien AG und IVG Institutional Funds GmbH (ehem. OIK)

Nach dem Erwerb von 94 % an der Oppenheim Immobilien-Kapitalanlage-Gesellschaft mbH (OIK), soll mit den folgenden zusätzlichen Corporate Governance-Prinzipien ein potentieller Interessenkonflikt gelöst und die Zusammenarbeit von IVG Immobilien AG und IVG Institutional Funds GmbH transparent gemacht werden:

  • 1. Beide Unternehmen genießen eine hervorragende Reputation bei Kapitalmarktteilnehmern, Investoren und Kunden. Die Bewahrung dieser Reputation ist oberstes Ziel.
  • 2. Die Unternehmensleitungen agieren im Interesse der Anteilseigner/Treugeber ("Anleger") und fühlen sich dem Ziel der Steigerung des Unternehmenswerts/Immobilienvermögens verpflichtet.
  • 3. Unabhängige und sachkundige Gremien, insbesondere der Aufsichtsrat, überwachen die Unternehmensführung. Bei den jeweiligen Sondervermögen gebildete Anlageausschüsse vertreten die spezifischen Anlegerinteressen.
  • 4. Alle Geschäfte zwischen IVG Immobilien AG und IVG Institutional Funds GmbH erfolgen auf arm`s length-Basis zu marktkonformen Konditionen. Jede Transaktion wird zuvor von einem gesetzlich notwendigen Gutachterausschuss bewertet.
  • 5. Ein Interessenkonflikt beim Erwerb von Immobilien ist durch unterschiedliche Investitionskriterien weitgehend ausgeschlossen. Die IVG Institutional Funds GmbH konzentriert sich im Wesentlichen auf den Erwerb von langfristig vermieteten Einzelimmobilien für die Spezialfonds. Die IVG Immobilien AG hingegen hat sich auf den Erwerb von kompletten Immobilienportfolios und/oder von Immobilien mit Entwicklungspotenzial sowie Projektentwicklungen spezialisiert.
  • 6. Über den Kauf bzw. Verkauf von Immobilien entscheiden die Gremien beider Unternehmen unabhängig voneinander und richten sich hierbei ausschließlich nach dem Interesse und den Entscheidungskritierien des jeweils eigenen Unternehmens.
  • 7. Sofern Synergien zum Vorteil beider Unternehmen genutzt werden, stellen die Unternehmensführungen sicher, dass Geschäftschancen nicht einseitig genutzt werden.

 

Zusätzliche Corporate Governance-Prinzipien fu.r die Zusammenarbeit

Format: PDF . Größe: 0,04 MB . Version vom: 2008-03-03

 

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