Glossar

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Stichwörter [G - L]

Genussschein

Ein gesetzlich nicht geregeltes Wertpapier, das je nach Ausgestaltung eher der Aktie oder der Anleihe ähnelt. Wie eine Anleihe gewähren die "Genüsse" regelmäßig die Rückzahlung des Anlagebetrages zum Nominalwert am Laufzeitende und einen grundsätzlichen Anspruch auf eine jährliche Verzinsung. Die Höhe der Verzinsung hängt aber - wie die Dividende bei der Aktie - von der Gewinnentwicklung des jeweiligen Unternehmens ab.

Geregelter Markt

Der geregelte Markt bietet als Börsensegment gegenüber dem Amtlichen Handel den Unternehmen einen erleichterten Zugang zum Börsenhandel. Der Börseneinführungsprospekt kann kürzer sein. Die Pflichtveröffentlichung muss nicht unbedingt in der Börsenpresse erfolgen, sondern kann auch an den Schaltern der Kreditinstitute zur Einsicht ausgelegt werden. Durch diese und andere Erleichterungen soll vor allem mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geboten werden, kostensparend an die Börse zu gehen. Der Handel folgt den gleichen Regeln wie der Amtliche Handel.

Geschlossener Fonds

Fondstyp, bei dem das Ausgabevolumen begrenzt ist. Der Verkauf von Anteilen wird eingestellt, wenn das festgesetzte Volumen erreicht ist. Ein Rückkauf der Anteile durch den Initiator ist während der Fondslaufzeit im Normalfall nicht vorgesehen.

Grundkapital

Das in der Satzung einer Aktiengesellschaft festgelegte Kapital. Die Satzung bestimmt auch, in wie viele Anteile das Grundkapital eingeteilt ist. In Höhe ihres Grundkapitals gibt die Gesellschaft Aktien aus.

Hausse

Stärkerer, meist länger anhaltender Kursanstieg an der Börse. Gegensatz: Baisse

Index

Kennziffer, die Veränderungen bestimmter Größen zum Ausdruck bringt und Vergleiche, insbesondere von Wert- oder Preisveränderungen ermöglicht. Ein Aktienindex spiegelt den Kursverlauf eines Wirtschaftszweiges oder eines nationalen Marktes wider. Für den deutschen Aktienmarkt werden Indizes unter anderem von der Deutsche Börse AG, von einigen Kreditinstituten und von verschiedenen Presseorganen ermittelt.

Insider

Im Börsenhandel Bezeichnung für Personen, die wegen ihrer beruflichen Stellung oder sonstiger Umstände einen Informationsvorsprung haben. Dessen Ausnutzung zum eigenen Vorteil bei Wertpapiergeschäften ist verboten; Verstöße können mit Freiheits- oder Geldstrafen geahndet werden.

Investment Property

Immobilien, Grundstücke und Gebäude, die als Finanzinvestition zur Erzielung von Mieterträgen oder Vermögenszuwächsen gehalten und nicht zu betrieblichen Zwecken genutzt werden.

Investmentzertifikate

Anteilscheine, die eine Beteiligung am Vermögen eines Investmentfonds verbriefen. Zu diesem Vermögen gehören neben Bankguthaben (Liquidität) vor allem Wertpapiere, also je nach Art des Fonds festverzinsliche Wertpapiere oder Aktien, beide in breiter Streuung.

Investor Relations

Finanzsprache; systematische Gestaltung der Beziehungen zu Investoren, Anlegern und Finanzanalysten

Jahresabschluss

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens. Bei einer Aktiengesellschaft wird er vom Vorstand aufgestellt, durch einen staatlich vereidigten Wirtschaftsprüfer auf seine Ordnungsmäßigkeit geprüft und durch den Aufsichtsrat überprüft.

Kaverne

Unterirdischer Speicherhohlraum zur Lagerung von flüssigen oder gasförmigen Stoffen, u.a. von Erdöl oder Erdgas.

KGV

Kurs-Gewinn-Verhältnis

Kulisse

Berufsmäßiger Wertpapierhandel der Makler und Kreditinstitute, wenn diese für eigene Rechnung am Börsengeschehen teilnehmen.

Kupon

Besonderes Wertpapier, auch Dividendenschein genannt, das zur Aktie gehört und auf dessen Vorlage die Dividende ausgezahlt wird. Auch die den verzinslichen Wertpapieren beigegebenen Zinsscheine werden Kupon genannt.

Kursmakler

Die amtlichen Kursmakler sind Börsenmakler, die auf Grund staatlicher Bestellung für die im amtlichen Handel notierten Wertpapiere den Börsenkurs feststellen.

Limitieren

Festsetzen einer Preisgrenze beim Kauf- oder Verkaufsauftrag für Wertpapiere.