Glossar

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Ad hoc-Publizität

Das Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet die Emittenten zur Ad hoc-Publizität, also zur sofortigen Veröffentlichung wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnten. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur Insidern bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen. Die Nachrichten müssen zunächst dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und den Börsengeschäftsführungen gemeldet werden, die darüber entscheiden, ob der Kurs der Aktie ausgesetzt werden muss.

Agio

(Aufgeld) Der Betrag, der bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt

Aktie

Der Begriff Aktie bezeichnet sowohl die Mitgliedschaftsrechte (Beteiligung an einer Aktiengesellschaft) als auch das Wertpapier, das diese Rechte verkörpert. Der Inhaber einer Aktie ist Teilhaber am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte werden durch die Bestimmungen des Aktiengesetzes geschützt.

Aktienanalyse

Um den Anlegern die Anlagenentscheidung zu erleichtern, werden von Fachleuten Aktien, Aktiengesellschaften und Aktienmärkte analysiert. Aufgaben der Aktienanalyse sind einerseits Information, andererseits Prognose.

Aktienperformance

Wertentwicklung der Aktie

Aktienrückkauf

Ein Verfahren, bei dem eine Aktiengesellschaft eigene Aktien erwirbt und damit Kapital an die Aktionäre zurückfließen lässt. Aus dieen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte (Stimmrecht, Dividendenanspruch, Bezugsrecht etc.) zu.

Amtlicher Handel

Der Amtliche Handel ist ein Marktsegment an den deutschen Börsen. Dieses Segment stellt die höchsten Anforderungen an kapitalsuchende Unternehmen. Bei der Börseneinführung ist ein ausführlicher Prospekt mit genauen Angaben über die Gesellschaft erforderlich. Zudem müssen Zwischenberichte und jährlich eine Bilanz in einem Börsenblatt veröffentlicht werden. Die Kursfeststellung erfolgt durch amtliche Kursmakler. Die Auftraggeber haben Anspruch auf Ausführung der Aufträge zum festgestellten Kurs. Die meisten Geschäfte werden auf diesem Markt abgewickelt.

Anlagedeckungsgrad

Anlagevermögen im Verhältnis zum langfristigen Kapital
(Eigenkapital + Verbindlichkeiten über ein Jahr)

Anleihe

Die Anleihe gehört wie der Pfandbrief, die Industrieobligation oder die Kommunalobligation zu den verzinslichen Wertpapieren. Anleihen verbriefen ein Gläubigerrecht. Meist garantiert sie ihrem Inhaber gleichbleibende Zinsen und die Rückzahlung eines bestimmten Betrages.

Asset Management

Wertorientierte Betreuung von Immobilien durch Vermietungsmanagement, Modernisierung und Steuerung von Dienstleistern vor Ort.

Assets under Management

Wert der von IVG in allen Geschäftsbereichen gemanagten Immobilien.

Baisse

Stärkerer, meist länger anhaltender Kursrückgang an der Börse. Gegenteil: Hausse

Bedingtes Kapital

In der Satzung eingetragenes Kapitalerhöhungspotenzial, das von der Hauptversammlung z.B. für die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen geschaffen wurde.

Belegschaftsaktie

Zahlreiche Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern Aktien des eigenen Unternehmens zum Erwerb an. Der Kaufpreis liegt üblicherweise unter dem Börsenkurs. Belegschaftsaktien bieten dieselben Rechte wie andere Aktien, sind aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt. Will man die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen, müssen die Belegschaftsaktien für sechs Jahre festgelegt werden, das heißt sie können vor dem Ablauf der Sperrfrist nur unter Verlust der Vergünstigungen verkauft werden.

Berichtigungsaktien („Gratisaktien“)

Diese werden ausgegeben, wenn eine Aktiengesellschaft offene Rücklagen in Grundkapital umwandelt. Die Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert, so dass die Beteiligung eines Aktionärs gleich bleibt, sich aber eine größere Anzahl von Aktien verteilt.

Bezugsrecht

Das Recht des Aktionärs, bei einer Kapitalerhöhung seiner Gesellschaft neue ("junge") Aktien zu erwerben. Die Aktionäre können auf die Ausübung ihres Bezugsrechtes verzichten und die Bezugsrechte an der Börse verkaufen.

Bonus

Zusätzlich zur Dividende gewährte Sondervergütung an die Aktionäre. Mögliche Anlässe: Firmenjubiläum, Sondererträge

Börse

Die Börse ist der Markt für Wertpapiere. Der Börsenhandel findet in der Bundesrepublik Deutschland an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten statt. Die deutschen Wertpapierbörsen unterliegen der staatlichen Aufsicht. Über die Zulassung von Personen zum Börsenhandel entscheidet der Börsenvorstand. Über die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel entscheidet eine vom Land überwachte Zulassungsstelle. An den deutschen Wertpapierbörsen gibt es verschiedene Teilmärkte, auch Handels- oder Marktsegmente genannt. Dies sind der Amtliche Handel, der Geregelte Markt, der Freiverkehr und der Neue Markt.

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel

(BAWe) Das Bundesaufsichtsamt soll die ordnungsgemäße Durchführung des Wertpapierhandels überwachen. Insbesondere ist es für den Schutz gegen verbotenen Insiderhandel zuständig.

Cash Earnings nach DVFA/SG

Früher Cashflow nach DVFA/SG. Finanzieller Überschuss aus den laufenden erfolgswirksamen Geschäftsaktivitäten. Ausdruck der Innenfinanzierungskraft, die einem Unternehmen für Investitionen, Schuldentildung, Dividendenzahlungen und Speisung des Finanzmittelbestandes zur Verfügung steht.

Cashflow

Kennzahl zur Beurteilung der Finanz- und Ertragskraft eines Unternehmens. Der Cashflow gibt den aus den laufenden erfolgswirksamen geschäftlichen Aktivitäten resultierenden finanziellen Überschuss an.

CFROI

Cash Flow Return on Investment: Gesamtkapitalrendite, mit der die Wertentwicklung von Investitionen gemessen wird.

Chartanalyse

Unter Chartanalyse versteht man eine Methode zur Analyse des Kursverlaufs einer Aktie oder einer Gruppe von Aktien, bei der die Kurswerte graphisch dargestellt werden, um bestimmt Entwicklungen (Formationen, Trends) besser ableiten zu können.

Corporate Governance

Regeln guter und wertorientierter Unternehmensführung. Ziel ist es, die Aktionärsinteressen zu wahren und eine verantwortungsvolle und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmenspolitik zu sichern.

Cost to complete

Begriff aus dem Bereich Development; er steht für die noch in Zukunft zu tätigenden Investitionen von laufenden Projektentwicklungen.

Courtage

Gebühr des Kursmaklers, der ein Wertpapiergeschäft vermittelt.

DAX

Der Deutsche Aktienindex DAX spiegelt die Wertentwicklung der 30 wichtigsten deutschen Aktien wider. Ausser den Kurswerten gehen hier auch die Dividendenzahlungen ein. Der DAX startet Ende 1987 mit einem Wert von 1000.

DCF-Verfahren/DCF-Methode

Kurzform für Discounted Cashflow-Verfahren. Für IVG ein wesentliches Instrument zur Marktwertermittlung des Immobilienbestands. Diese barwertorientierte Bewertungsmethode zinst künftig erwartete Zahlungsmittelüberschüsse eines Objekts auf den Bewertungsstichtag ab. Über eine Periode von zehn Jahren werden die jährlichen Einzahlungsüberschüsse aus dem jeweiligen Objekt ermittelt und abgezinst. Am Ende der Betrachtungsperiode wird der Verkauf der Immobilie unterstellt. Der angesetzte Kaufpreis wird über eine ewige Rente berechnet.

Depot

Einrichtung der Kreditinstitute zur Verwaltung von Wertpapieren für ihre Kunden. Wertpapiere können für jeden Kunden gesondert in einem Streifband (Streifbanddepot) oder mit Zustimmung des Kunden auch bei einer Wertpapiersammelbank (Girosammeldepot) verwahrt werden. Letzteres ist die übliche und kostengünstigere Form. In beiden Fällen werden die Kundendepots von den Eigenbeständen der Bank getrennt gehalten und unterliegen nicht dem Zugriff der Gläubiger der Bank.

Dividende

Jeder Akionär hat Anspruch auf einen - der Höhe seine Aktienbesitzes entsprechenden - Teil des ausgeschütteten Jahresgewinnes seiner Gesellschaft. Dieser Teil des Gewinns heißt Dividende.

DRS

Deutscher Rechnungslegungsstandart: Veröffentlichungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Commitee e.V.

EBIT

Earnings before Interest and Taxes. Ergebnis vor Zinsen und Steuern. Das EBIT ist bei IVG das operative Ergebnis.

EBITDA

Kurzform für Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation. Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Goodwill-Abschreibungen.

Effekten

Bezeichnung für Wertpapiere, die an der Börse handelbar sind.

Eigenkapitalquote

Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Bei der Berechnung nach Verkehrswerten werden im Gegensatz zur Berechnung nach Buchwerten die stillen Reserven berücksichtigt.

Emission

Ausgabe von Wertpapieren durch öffentliches Angebot; geschieht in der Regel durch Vermittlung einer Gruppe von Kreditinstituten (Emissionskonsortium).

Emittent

Emittenten sind in der Regel Unternehmen oder Behörden, die Wertpapiere ausgeben.

EPRA-Index

Aktienindex, der die Wertentwicklung der 70 größten europäischen Immobiliengesellschaften abbildet. EPRA (European Public Real Estate Association) ist der europäische Verband der börsennotierten Immobilienunternehmen. In ihm sind neben Unternehmen wie IVG auch Finanzanalysten, Investoren, Wirtschaftsprüfer und Berater vertreten.

Ergebnis nach DVGA/SG

Von Sondereinflüssen bereinigtes Jahresergebnis. Es ermöglicht die Beurteilung der Ertragskraft, zeigt im Zeitvergleich den Ergebnistrend und erleichtert den Vergleich mit anderen Unternehmen.

Fair Value

Der Fair Value (beizulegender Zeitwert oder Verkehrswert) ist der Betrag, zu dem Sachverständige und vertragswillige Parteien unter üblichen Marktbedingungen bereit wären, einen Vermögenswert zu tauschen. Der beizulegende Zeitwert für Investment Property wird bei IVG regelmäßig durch externe Gutachter ermittelt.

Finance Lease

Überlassungsverhältnis, bei dem wirtschaftliche Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Nach IFRS sind langfristige Mietverträge unter bestimmten Kriterien ökonomisch wie ein Verkauf zu berücksichtigen.

Freimakler

Freimakler sind Börsenmakler, die Handelsgeschäfte über Wertpapiere zwischen Kreditinstituten vermitteln. Sie stellen die Kurse für die Wertpapiere des Geregelten Marktes und des Freiverkehrs fest.

Freiverkehr

In diesem Marktsegment der Börse werden solche Wertpapiere gehandelt, die weder zum amtlichen Handel noch zum Geregelten Markt zugelassen sind. Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt bei den einzelnen Börsen auf Antrag eines "zum Börsenhandel zugelassenen Unternehmens", meist eines Kreditinstituts. Voraussetzung ist, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel gewährleistet erscheint. Die Preise werden durch spezielle Makler festgestellt und börsentäglich veröffentlicht.